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Häufig gestellte Fragen

Wer kann Mitglied beim Weißen Kreuz werden?
Alle Volljährigen, die ihren Wohnsitz in Südtirol bzw. in der Provinz Belluno haben, können Mitglied beim Weißen Kreuz werden. Unterhaltsberechtigte Kinder bis zum 26. Lebensjahr werden in die Familienmitgliedschaft aufgenommen.


Wo kann ich die Mitgliedschaft begleichen?
Eine Mitgliedschaft kann mit den von uns bereitgestellten Formularen über eine Bank, über Homebanking oder online mittels Kreditkarte oder PayPal beglichen werden.


Ab und bis wann kann ich die Vorteile der Mitgliedschaft nutzen?
Alle Vorteile der Mitgliedschaft Südtirol, auch jene, die in den anderen beiden Mitgliedschaften inkludiert sind, greifen ab dem siebten Tag nach der Einzahlung des Beitrags. Die Vorteile der Mitgliedschaften Weltweit und Weltweit Plus am Tag danach.
Alle Jahresmitgliedschaften gelten bis zum 31. Dezember 2021.


Wer ist mit meiner Familienmitgliedschaft abgedeckt?
Die Familienmitgliedschaft garantiert dem Einzahler des Mitgliedsbeitrages, dessen Ehe- oder Lebenspartner und seinen unterhaltsberechtigten Kindern unter 26 Jahren alle Leistungen der ausgewählten Mitgliedschaft. 


Wer sind zu Lasten lebende Kinder unter 26 Jahren?
Zu Lasten lebende Kinder sind Kinder und Jugendliche, die mit dem zahlenden Mitglied zusammen leben oder dieses ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist, d.h. sie befinden sich noch in Ausbildung (Studium, Lehre, usw.) und beziehen keinen Lohn aus einem festen Arbeitsverhältnis. Sommerjobs oder Lehre gelten nicht als Arbeitsverhältnis in diesem Sinne.


Gelten Kinder als Familienmitglieder, wenn sie weder bei der Mutter noch beim Vater wohnen?
Mit dem Fragebogen erklärt das zahlende Mitglied die Zusammensetzung der Familie und diese Erklärung ist gültig. Bisher musste der Familienbogen vorgelegt werden, jetzt nicht mehr. Der Familienbogen setzt denselben Wohnsitz voraus.


Kann ich einen „Stiegendienst“ (Krankentransport über Stiegen) anfragen und diesen als kostenlose Mitgliedsfahrt beanspruchen?
Ja, dieser Dienst kann beansprucht werden und es wird als eine der kostenlosen Fahrten in Abzug gebracht.


Ist ein Upgrade der Mitgliedschaft möglich, z.B. von Südtirol auf WELTWEIT PLUS?
Ja, ein Upgrade ist jederzeit möglich. Die „neue“ Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung der Differenz. Der Differenzbetrag bezieht sich auf den Jahresmitgliedschaftsbeitrag, nicht auf die Restlaufzeit. Ein Downgrade ist nicht möglich (z. B. von der Mitgliedschaft WELTWEIT PLUS auf SÜDTIROL).


Wie kann überprüft werden, ob der Fragebogen auch beim Weißen Kreuz angekommen ist und die Familiendaten stimmen?
Den eigenen Mitgliederstatus kann jedes Mitglied im Internetauftritt des Weißen Kreuzes unter „Daten ändern“ selbst überprüfen. Es meldet sich an und erhält ein One-Time-Password, mit dem Zutritt zu seinem persönlichen Bereich erhält und seine Mitgliedschaft überprüfen kann. Sie können aber auch gerne die Infoline 0471 444 310 anrufen oder an mitglieder@wk-cb.bz.it schreiben.


Ist es möglich, eine zusätzliche, individuelle Deckung für meine Auslandsreise zu erhalten?
Ja, das ist möglich. Sollten Sie besondere zusätzliche Bedürfnisse haben (z.B. Reiserücktritt, Reiseabbruch, Verlängerung der maximalen Reisedauer von 90 Tagen) wenden Sie sich bitte an unseren Versicherungspartner Assiconsult GmbH. Unter der E-Mail-Adresse wk@assiconsult.com steht Ihnen eine kompetente Beratung zur Verfügung.  


Wie nehme ich im Notfall Kontakt mit dem Weißen Kreuz auf?
Bitte nehmen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person umgehend mit unserer Einsatzzentrale in Bozen Kontakt auf. Die Zentrale ist rund um die Uhr besetzt und über Tel. +39 0471 444 444, Fax. +39 0471 444 370 oder E-Mail einsatzzentrale@wk-cb.bz.it erreichbar. 
 

Welches sind die Ausschlussbedingungen für eine Rückholung?
  • Wenn die Rückholung auf eigenes Betreiben erfolgt;
  • wenn du dich in einem Kriegsgebiet oder in einem Land befindest, in dem politische Unruhen herrschen; 
  • wenn die ununterbrochene Reisedauer von drei Monaten überstiegen wird;
  • bei Vorsatz oder Sucht;
  • bei grober Fahrlässigkeit;
  • bei Expeditionen und Aufenthalten über 6.000 Höhenmetern, Berufs- und Extremsportarten oder bei Tauchgängen unter 40 Metern.
 
Wo kann ich einen Krankentransport vormerken?
Die Vormerkungen für Krankentransporte müssen immer am Vortag innerhalb 17 Uhr in der Einsatzzentrale erfolgen. Dies kann von Montag bis Freitag unter der Rufnummer 0471 444 444, als Fax 0471 444 370 oder per E-Mail unter vormerkungen@wk-cb.bz.it erledigt werden.